GHB als Medikament

GHB als Medikament: Hypersomnie behandeln

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GHB ist bisher vor allem als Liquid Ecstasy sowie als K.O.-Mittel in der Party- und Clubszene bekannt. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat jedoch vor kurzem Natriumoxybat, ein Salz von GHB, als Medikament zur Behandlung von Hypersomnie zugelassen. Das Präparat wird in den USA von Jazz Pharmaceuticals unter dem Markennamen Xywav vertrieben.

Das Medikament soll den Patienten nachts einen erholsamen Schlaf verschaffen. Einige Experten sind jedoch besorgt, dass die Evidenz für den Nutzen gering ist. Außerdem könnten die Präparate über Umwege auf den Schwarzmarkt gelangen.

Wirkung und Nebenwirkungen

Das unter dem Namen Xywav vertriebene Medikament enthält eine Variante des Wirkstoffs GHB. Es soll den Patienten einen erholsamen Nachtschlaf verschaffen und so der Tagesmüdigkeit vorbeugen. Xywav und eine ältere Version mit höherem Salzgehalt namens Xyrem haben jedoch eine Reihe von Nebenwirkungen wie Angstzustände, Depressionen, Schlafwandeln, Halluzinationen und Selbstmordgedanken. Xywav wirkt so schnell, dass den Patienten geraten wird, das Medikament im Bett einzunehmen. Außerdem wird auf das Risiko von Schlafwandeln als Nebenwirkung besonders hingewiesen.

Wie die New York Times berichtet, leiden in den USA etwa 40.000 Menschen an idiopathischer Hypersomnie. Dr. Lewis S. Nelson, Leiter der medizinischen Toxikologie an der Rutgers New Jersey Medical School, zeigte sich erfreut, dass diesen Menschen nun geholfen werden kann. Die Zulassung basiert auf einer klinischen Studie mit 154 erwachsenen Patienten im Alter von 19 bis 75 Jahren. Patienten, die von Xywav auf Placebo umgestellt wurden, zeigten laut FDA schwerere Symptome der idiopathischen Hypersomnie als Patienten, die das Medikament weiter einnahmen.

GHB als Medikament: schon länger bekannt

GHB ist in den USA bereits seit 2002 zur Behandlung der Narkolepsie zugelassen. In Deutschland gibt es eine ähnliche Substanz unter dem Namen Xyrem zur Behandlung der Narkolepsie mit Kataplexie. Das Präparat unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Eine ähnliche Regelung ist zu erwarten, wenn Xywav in der EU zugelassen wird.

Trotz aller Regulierung gelangt GHB aus medizinischer Produktion immer wieder auf den Schwarzmarkt, wo es als Liquid Ecstasy oder K.O.-Mittel verkauft wird. Dies wird sich auch mit Xywav nicht verhindern lassen. Der Nutzen für die Patienten sollte jedoch höher bewertet werden als die möglichen Risiken eines Missbrauchs.

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