Titelbild Knock-out-Drogen

Knock-Out-Drogen: Häufigkeit und Nachweis

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Knock-out-Drogen werden verwendet, um die Begehung einer Straftat zu erleichtern. In der Regel handelt es sich um Raub oder sexuelle Übergriffe. In den Medien wird häufig darüber berichtet. Verlässliche Zahlen zu diesem Thema sind jedoch nach wie vor rar. Dies liegt unter anderem daran, dass viele dieser Delikte nicht erfasst werden.

Arten von Knock-out-Drogen

Bei Sexualdelikten ist in 40 bis 60 Prozent der Fälle Alkohol im Spiel. Eine zunehmende Bedeutung haben illegale Drogen, von Cannabis über Kokain bis Heroin. Freiwillig eingenommene Substanzen sind nur in etwa 2 Prozent der Fälle nachweisbar. Dabei handelt es sich meist um Benzodiazepine wie Valium oder Rohypnol. Andere Hypnotika sind seltener.

Der Anteil der “klassischen” Knock-out-Drogen GHB und GBL ist in der Statistik eher gering. Die Dunkelziffer dürfte jedoch sehr hoch sein, da diese Substanzen nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar sind. Haarproben können zwar noch Wochen später einen Nachweis erbringen, geben aber keinen Aufschluss über den genauen Zeitpunkt des Konsums. Aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit kommt es in Deutschland nur selten zu Verurteilungen.

Knock-out-Drogen in der Presse

Seit Jahren wird in der Presse mit zunehmender Häufigkeit über Knock-out-Drogen berichtet. Anlass sind meist konkrete Straftaten, die großes Aufsehen erregen. Früher ging es in Deutschland häufig um Raub und andere Eigentumsdelikte. Heute sind es meist Sexualdelikte.

Nachweis schwierig

Der Nachweis der Verabreichung von Betäubungsmitteln ist oft schwierig. Viele Opfer erinnern sich nicht an den Vorfall. Der zeitliche Abstand zwischen der Tat und der Untersuchung von Blut und Urin macht es oft unmöglich, die verabreichte Substanz nachzuweisen.

Ein weiteres Hindernis ist, dass die Drogen in der Regel in der kleinstmöglichen Dosis verabreicht werden, die gerade ausreicht, um das Opfer außer Gefecht zu setzen. Meist verwenden die Täter Substanzen, die schnell wieder ausgeschieden werden, um eine Entdeckung zu erschweren. Damit das Opfer keinen Verdacht schöpft, ist die Substanz oft geruchs-, farb- und geschmacksneutral, so dass sie unbemerkt in ein Getränk gemischt werden kann.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Opfer zum Tatzeitpunkt häufig stark alkoholisiert sind. Die Alkoholmenge, die sich aus den Angaben des Opfers über die konsumierten Getränke ergibt, hätte oft schon ausgereicht, um eine Amnesie zu erklären.

Substanzen, die in Frage kommen

Die Täter setzen Drogen ein, um sexuelle Übergriffe zu erleichtern. Sie beabsichtigen damit, folgende Wirkungen zu erzielen:

  • Sedierung und Schläfrigkeit
  • Änderung des Verhaltens des Opfers
  • Gedächtnisverlust
  • Schaffung eines hilflosen Zustands, den der Täter ausnutzen kann

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Substanzen häufig um Medikamente handelt, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung durchaus legitim sind. Andere sind zwar nicht legal, werden aber, wie im Fall von Liquid Ecstasy, von vielen Menschen freiwillig konsumiert. Erst durch die heimliche Verabreichung werden sie zum K.o.-Mittel.

Zu den am häufigsten ohne Wissen des Opfers verabreichten Betäubungsmitteln gehören Benzodiazepine und ihre Analoga, GHB und GBL (“Liquid Ecstasy”), BDO und Ketamin sowie in geringerem Maße Anticholinergika und Antihistaminika.

Darüber hinaus werden bei Sexualdelikten manchmal Drogen verabreicht, um das sexuelle Verlangen zu steigern und Hemmungen abzubauen. Beispiele sind Speed und Kokain.

Schutz vor Knock-out-Drogen

Da diese Substanzen in der Regel farb-, geruch- und geschmacklos sind, sind sie schwer zu erkennen. Die Vielzahl der Wirkstoffe macht es zudem unmöglich, einen einfachen Test zu entwickeln, der auf alle Substanzen anspricht.

Schützen kann man sich, indem man das eigene Getränk nicht aus den Augen lässt, keine offenen Getränke von Fremden annimmt, im Freundeskreis aufeinander aufpasst und generell nicht zu viel Alkohol trinkt. Wenn einem selbst oder einem Freund oder einer Freundin plötzlich schlecht oder schwindelig wird, sollte man andere Freunde oder das Personal um Hilfe bitten. Im Zweifelsfall sollte die Polizei oder der Notarzt gerufen werden.

Quelle und weitere Infos: Ärzteblatt International

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